Gemeinsam - Interessen bündeln

Die German Tax Advisers sind eine Kooperation der Bundessteuerberaterkammer K.d.ö.R. (BStBK) und des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV) zur gemeinsamen Interessenvertretung des Berufsstands gegenüber den Europäischen Institutionen. Gemeinsam wahren und fördern wir berufsständische Kompetenzen und die aktive Gestaltung des künftigen Umfelds der Steuerberater*innen in Deutschland und in Europa. 
 

Gemeinsam - Europa mitgestalten 

Die Europäische Union ist Garantin für Frieden, Freiheit und Wohlstand. Eine ihrer wichtigsten Säulen ist der Europäische Binnenmarkt. Durch ihn nehmen die Europäischen Institutionen großen Einfluss auch auf die Rechtssetzung der Steuerberater*innen in Deutschland. Gemeinsam wollen die German Tax Advisers die Europäische Union und den Europäischen Binnenmarkt gemäß dem Motto „Einheit in Vielfalt“ mitgestalten. 
 

Gemeinsam - Synergien nutzen

Zusammenarbeit geht am besten am gleichen Ort. Gemeinsam bezogen deshalb die German Tax Advisers im Februar 2020 Büroräumlichkeiten in der Rue Montoyer 25 inmitten von Brüssels Europaviertel. Gemeinsame Berufsinteressen verbinden: Ebenfalls in der Rue Montoyer 25 sitzen der europäische Dachverband European Tax Advisers Federation (ETAF) und die österreichische Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW).

Gemeinsam - mehr erreichen 

Gemeinsam nutzen die German Tax Advisers ihre Expertise und Netzwerke zur Vertretung der Interessen des Berufsstands. Mit der Erarbeitung gemeinsamer Positionen und Stellungnahmen schaffen sie  praxisnahes Fachwissen und tragen zur informierten Entscheidungsfindung der Politik bei.

German Tax Advisers

Steuerberater*innen in Europa

Das Steuerrecht und die damit verbundene Gesetzgebungskompetenz liegt weitgehend in der ausschließlichen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Daher unterscheiden sich Steuergesetze und Steuerrechtspflege in den einzelnen Mitgliedstaaten mitunter sehr stark. Diese Unterschiede finden auch in den nationalen Berufsrechtstraditionen bzw. den Funktionen und Aufgaben von Steuerberater*innen ihren Niederschlag.

Innerhalb der Generaldirektion GROW der Europäischen Kommission wird diese Vielfalt des Berufsstands bedauerlicherweise als „Hindernis“ für die europaweit „grenzenlose“ Erbringung von Dienstleistungen in der Steuerberatung dargestellt. Eine Harmonisierung oder gar der Abbau von Berufsrechten könnte aber nur dort als sinnvoll erachtet werden, wo auch die bestehenden nationalen Steuerrechtsysteme einschließlich der steuerlichen Gesetzgebung im Europäischen Binnenmarkt angeglichen werden.

Außerdem müsste eine Harmonisierung des Berufsrechts von Steuerberater*innen eine Steigerung der Qualität der Dienstleistung, die Verbesserung des Schutzes europäischer Verbraucher*innen, und die Sicherung der staatlichen Steuereinnahmen zum Ziel haben.

Steuerberater*innen in Deutschland

Steuerberater*innen gehören zur Gruppe der Freien Berufe. Das bedeutet, dass Angehörige des Berufsstandes nach deutschem Recht kein Gewerbe ausüben und damit weder der Gewerbeordnung noch der Gewerbesteuer unterliegen. Der Beruf des Steuerberaters ist ein verkammerter Beruf. Steuerberater*innen sind demnach Mitglieder in ihrer jeweiligen Steuerberaterkammer. Ein freiwilliger Zusammenschluss in Berufsverbänden ist möglich. In Deutschland ist der Beruf des Steuerberaters als unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege gesetzlich verankert. Deshalb tragen Steuerberater *innen Sorge für einen geordneten Ablauf der Rechtsbeziehungen zwischen den Steuerpflichtigen und den Finanzbehörden sowie anderen Organen der Steuerrechtspflege. Steuerberater*innen sind zudem etwa in Steuerstrafsachen oder vor Finanzgerichten prozessführungsbefugt.

Um als Steuerberater*in in Deutschland tätig werden zu dürfen, ist mehrjährige Praxiserfahrung und das Bestehen einer anspruchsvollen und umfänglichen Prüfung erforderlich. Anschließend erfolgt die Bestellung zum Steuerberater*in durch die regionalen Steuerberaterkammern. Steuerberater*innen sind zur regelmäßigen Fortbildung verpflichtet. Die Berufsbezeichnung „Steuerberater*in“ ist gesetzlich geschützt.

Der Beruf bleibt weiterhin attraktiv und erfreut sich großer Beliebtheit. In Deutschland gibt es aktuelle bundesweit knapp über 100.000 Berufsangehörige. Im Vergleich zu 2020 ist der Berufsstand um 1,3% gewachsen. Rund 36% der Berufsangehörigen waren 2020 weiblich. Ein Plus von über 10 % im Vergleich zu 2001. (Quelle: freie-berufe.de)